Wem gilt das Angebot?
Unsere Angebote richten sich vorwiegend an straffällig gewordene junge Menschen im Alter zwischen 14 und 21 Jahren, die von Seiten des Gerichtes bzw. durch die Staatsanwaltschaft eine oder mehrere der folgenden Weisungen/Auflagen erhalten haben:
- in der Freizeit eine gemeinnützige Arbeit erbringen,
- sich der Betreuung und Aufsicht einer Person unterstellen,
- an einem sozialen Trainingskurs / Soziales Kompetenztraining teilnehmen,
- sich zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Geschädigten zu erreichen.
Was bieten wir an?
Gemeinnützige Arbeitsleistung
Wir geben jungen Menschen die Gelegenheit, ihr Fehlverhalten durch eine gemeinnützige Tätigkeit wieder gut zu machen.
Wir möchten durch sinnvolle, pädagogisch betreute Tätigkeiten den jungen Menschen Werte und Normen mit auf ihren Lebensweg geben.
Wir unterstützen bei der Suche nach einer geeigneten und wohnortnahen Möglichkeit der Ableistung und vermitteln den Erstkontakt zur Einsatzstelle. Die Anzahl der zu leistenden Stunden wird vom Jugendrichter bzw. von der Staatsanwaltschaft vorgegeben.
Betreuungsweisung
Dieses Angebot der Einzelfallhilfe ist ausgerichtet auf intensive Unterstützung zur sozialen Integration Betreuter.
Die Betreuten sollen zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung befähigt werden, welche strafbare Handlungen ausschließt.
Inhalte können sein
- regelmäßige Gespräche, gemeinsames Erarbeiten einer Lebensperspektive/Zukunftsplanung
- Beratung und Unterstützung bei Problemen mit sich und anderen
- Hilfestellung beim Umgang mit Behörden und Ämtern
- Orientierung und Unterstützung bei Geld-, Wohnungs- und Beschäftigungsangelegenheiten
Die Betreuungszeit beträgt mindestens 6, maximal 12 Monate
und wird vom Jugendrichter angeordnet.
Täter-Opfer-Ausgleich
Der TOA ist ein Angebot an Beschuldigte und Geschädigte, Straftaten und ihre Folgen mit Hilfe eines neutralen Vermittlers eigenverantwortlich zu bearbeiten.
- Dem Täter soll das Unrecht seiner Tat und der dem Opfer zugefügte Schaden bewusst gemacht werden.
- Neben einer materiellen Wiedergutmachung geht es ferner um die Einsicht des Täters, dass er dem Opfer Schaden zugefügt hat.
- Der TOA bietet eine Chance, beim Opfer seelische Belastungen abzubauen und sein Vertrauen in die Rechtsordnung wiederherzustellen.
Der Täter-Opfer-Ausgleich kann durch die Staatsanwaltschaft, die Jugendgerichtshilfe, die Polizei bzw. durch das Gericht sowie von den Betroffenen ab 14 Jahren selbst angeregt werden.
„Das Leben kann nur rückwärts verstanden, muss aber vorwärts gelebt werden.“ – Sören Kierkegaard
Betreuung Inhaftierter
Nach Weisung der Jugendgerichtshilfe übernehmen wir eine sozialpädagogische Betreuung von jungen Menschen im Strafvollzug mit dem Ziel der sozialen Wiedereingliederung nach der Haftentlassung.
Neben dem Kontakthalten zu den Verurteilten, unter Einbeziehung sozialer Bezugspersonen, geben wir Unterstützung bei der sozialen Wiedereingliederung.
Sozialer Trainingskurs/Soziales Kompetenztraining
Dieser Kurs ist ein gruppenpädagogisches Angebot für junge Menschen, die durch nicht unerhebliche Delikte strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Er dient zur Neuorientierung und zielt auf eine Verhaltensänderung der Teilnehmer ab.
Zusätzlich zu allgemeinen Inhalten können im Kurs entsprechend den persönlichen Bedarfslagen spezielle themenbezogene Module ergänzt werden.
Modul: „EDDI“/Gewalt, Aggression und Konflikt
Modul: „EDDI“
ERFAHREN, dass DIEBSTAHL DRAUFZAHLEN IST!
Gesellschaftliche und persönliche Auswirkungen von Diebstahlsdelikten werden aufgezeigt. Neben einer Auseinandersetzung mit der Tat erfolgt eine Konfrontation mit potenziell Geschädigten und eine Sensibilisierung für erlaubte und strafbare Handlungen.
Modul: Gewalt, Aggression und Konflikt
Den Teilnehmern wird die Möglichkeit gegeben, sich unter Anleitung mit ihrem eigenen gewalttätigen Handeln auseinander zu setzen und Konfliktlösungsmöglichkeiten ohne Anwendung von körperlicher Gewalt zu erlernen.
Weitere Module sind möglich. Neben den Gruppentreffen werden zur individuellen Förderung der Teilnehmer noch Einzeltermine vereinbart. Die Teilnahme wird vom Jugendrichter angeordnet bzw. über die Jugendgerichtshilfe zugewiesen.
Ihre Ansprechpartner
Kontaktstelle Auerbach
Blumenstraße 34, 08209 Auerbach
Telefon: (0 37 44) 83 12 42/ 43
Telefax: (0 37 44) 83 12 45
E-Mail: j.fritzsch@diakonieberatung-vogtland.de
oder k.schwanbeck@diakonieberatung-vogtland.de
Sprechzeiten:
Montag 10:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 10:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 10:00 – 12:00 Uhr / 13:00 -16:00 Uhr
Donnerstag 10:00 -12:00 Uhr/ 13:00 – 18:00 Uhr
Kontaktstelle Oelsnitz
Kirchplatz 2, 08606 Oelsnitz
Telefon: (0 37 421) 72 00 61 oder 0177 / 93 007 40
Telefax: (0 37 421) 72 00 60
E-Mail: m.koenig@diakonieberatung-vogtland.de
Sprechzeiten
Donnerstag 13:00 – 18:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Montag 8:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag 8:30 – 12:00 Uhr